Checkliste für Vertretungsübernahmen

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Das Bundesgremium hat mit Handelsagenten eine Checkliste für Vertretungsübernahmen erarbeitet, die dem Handelsagenten unverbindlich helfen soll, um wichtige - oft nur mündlich getroffene - Vereinbarungen mit seinem Geschäftsherrn festzuhalten.

Nach österreichischem Recht bestehen für Handelsagentenverträge keine Formerfordernisse, wie etwa Schriftform, notarielle Beglaubigung oder Registrierung. Ein Vertrag zwischen Handelsagent und vertretenem Unternehmer kann also auch mündlich oder schlüssig voll wirksam abgeschlossen werden. (Achtung: Beweisschwierigkeiten)

Beide Parteien sind nach dem Gesetz verpflichtet, der anderen Vertragspartei alle Bestimmungen des mündlich oder schlüssig geschlossenen Handelsagentenvertrages schriftlich zu bestätigen (§ 4 HVertrG).

Soweit so gut . . . Was aber ist mit jenen Vereinbarungen, die in Handelsagenten-Verträgen grundsätzlich nicht festgehalten und deshalb bei Verhandlungen mit dem Geschäftsherrn gerne und oft übersehen werden?

Hierfür hält das Bundesgremium der Handelsagenten eine unverbindliche Checkliste bereit, die dem Handelsagenten helfen soll, wichtige Abmachungen festzuhalten.

Checkliste deutsch

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Checkliste tschechisch