Ausgleichsanspruch - Vorabzahlung

VORSICHT! Hier sind nach deutscher Judikatur strenge Kriterien zu beachten: Die Provision muss deutlich über dem üblichen Provisionssatz liegen_ ohne Vorauserfüllung wäre eine niedrigere Provision gewährt worden_ es muss eine Rückzahlungspflicht des Handelsagenten für den Fall vereinbart werden, dass gar kein Ausgleichsanspruch entsteht.

Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann der Ausgleichsanspruch bei Beendigung des Vertrages unter den sonstigen Voraussetzungen gefordert werden.


Auszug aus dem Vortrag von RA Dr. Breiter anlässlich des Handelsvertreter-Rechtsseminars am 22./23. September 2003 in Salzburg

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Dr. Gustav Breiter
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