Wer ist Handelsagent
Der Handelsagent ist ein selbständiger Unternehmer.
Der Handelsagent ist ständig damit betraut, den Verkauf von Waren zu vermitteln.
Im österreichischen Handelsvertretergesetz werden der Begriff und die Tätigkeit des selbständigen Handelsagenten wie folgt definiert:
"Handelsvertreter ist, wer von einem anderen (im folgenden "Unternehmer" genannt) mit der Vermittlung oder dem Abschluss von Geschäften, ausgenommen über unbewegliche Sachen, in dessen Namen und für dessen Rechnung ständig betraut ist und diese Tätigkeit selbständig und gewerbsmäßig ausübt."
Den Gesetzestext des österreichischen Handelsvertretergesetzes (HVertrG) finden Sie hier.
"Zwischen dem Handelsvertreter und dem Unternehmer besteht kein Über- oder Unterordnungsverhältnis. Der Handelsvertreter tritt nicht in eigenem Namen auf."
(Westphalen, Handbuch des Handelsvertreterrechts in EU-Staaten und der Schweiz, 1995, S 12.)